Edelmetallhaltige Sekundärrohstoffe werden zum Teil als Abfälle eingestuft. In Deutschland gelten solche Stoffe bereits als Abfälle, wenn sie einer Metallrecyclinganlage zugeführt werden.
Das europäische Abfallrecht regelt die Kennzeichnung dieser Stoffe durch Abfallschlüsselnummern. Bestimmte Abfälle werden als „gefährliche“ Abfälle betrachtet. Der Transport und die Weitergabe dieser Stoffe unterliegen weltweit bestimmten Regelungen (Basler Konvention; Europäische Abfallverbringungsverordnung).
In Deutschland wird dieses europäische Recht durch die Abfallverzeichnisverordnung AVV umgesetzt. Parallel gilt die Gefahrgutverordnung GGVS für den Transport und das Gefahrstoffrecht für den Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Heraeus bietet Ihnen sachkundige Beratung bei Fragen zu diesem Themenkomplex an.
Wichtig ist, dass die Aufarbeitungsanlagen von Heraeus freigestellt sind im Sinne der Abfallverordnung. Das bedeutet für unsere Kunden, dass Heraeus Materialien entgegennehmen darf, ohne dass es einer vorherigen behördlichen Zustimmung bedarf.
Für weitere Erläuterungen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Um die Bearbeitung Ihrer Anfragen zu erleichtern und zu beschleunigen, bitten wir Sie, Ihre Materialien mit diesem
Fragebogen zu charakterisieren.