Seite drucken

Nachweispflicht (Deutschland)

Der Nachweis wird in Form eines Entsorgungsnachweises und eines Begleitscheins geführt.
Das „vereinfachte Nachweisverfahren“ zur Entsorgung von überwachungsbedürftigen Abfällen existiert nicht mehr.
Der Erzeuger ist von der Nachweispflicht ausgenommen, wenn bei ihm nicht mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfalls (Kleinmengen) jährlich anfallen.
In diesem Fall wird der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle durch einen Übernahmeschein belegt.
Musterformular:
Übernahmeschein
Der bestätigte Entsorgungsnachweis muss spätestens vor Beginn der Entsorgung vom Erzeuger als auch vom Entsorger an seine zuständige Behörde übersendet werden (per Fax). Die bisherige 10-Tagesfrist zur Übersendung entfällt.
Status: Dezember 2008
(Die Sachverhalte wurden sorgfältig recherchiert. Es besteht jedoch keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Inhalte.)