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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Die Verbringung von Abfällen wird seit Jahren durch das Abfallrecht geregelt. Mit Wirkung vom 12.07.2007 trat eine neue Verordnung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen in Kraft.
Die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen innerhalb der Gemeinschaft, Verbringungen von Abfällen, welche in die Gemeinschaft eingeführt werden und welche die Gemeinschaft verlassen, wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) ersetzt.
Ziel der Änderung ist unter anderem die globale Harmonisierung hinsichtlich der Regelungen zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen und die Vereinfachung der Regelung durch eine klarere Struktur.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Verringerung der Anzahl der Abfalllisten von drei auf zwei:
"Gelbe Liste" -> Anhang IV (A-Liste)
"Grüne Liste" -> Anhang III (B-Liste)
Status: Dezember 2008
(Die Sachverhalte wurden sorgfältig recherchiert. Es besteht jedoch keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Inhalte.)