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Neue Gesetzgebung (Deutschland)

Das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006

Hierbei handelt es sich um ein Artikelgesetz, das neben dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 11 weitere Vorschriften geändert und zwei Rechtsverordnungen aufgehoben hat. Das Gesetz in seiner jetzigen Form trat am 1. Februar 2007 in Kraft. Ziel war es, die abfallrechtliche Überwachung durch die folgenden drei Punkte zu vereinfachen:

1. Durch Anpassung an das EG-Recht:
Die strukturellen und formalen Vorgaben aus dem EG-Recht wurden übernommen.
2. Durch Nutzung der elektronischen Nachweispflicht:
Verbindliche Einführung bis zum 1. April 2010. Die Papierform wird zur Ausnahme.
3. Durch die Vereinfachung einzelner Überwachungsbereiche:
Zum Beispiel wurde das vereinfachte Nachweisverfahren abgeschafft.
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Abfall-Begriffe:
„Besonders überwachungsbedürftig“ wurde durch „gefährlich“ ersetzt.
„Überwachungsbedürftig“ und „nicht überwachungsbedürftig“ wurden durch „nicht gefährlich“ ersetzt.
Überwachung
Die Nachweisbuchpflicht (Abfallbuch) wurde durch eine Registerpflicht und eine Nachweispflicht abgelöst.
Registerpflicht
Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen haben ein Register zu führen.
Abfallentsorger haben auch für nicht gefährliche Abfälle ein Register zu führen.
Nachweispflicht
Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen unterliegen neben der Registerpflicht auch der Nachweispflicht. Hier finden Sie weitere Details zur Nachweispflicht.
Status: Dezember 2008
(Die Sachverhalte wurden sorgfältig recherchiert. Es besteht jedoch keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Inhalte.)